Häufige Fragen
Antworten für Arbeitgeber.
Internationale Personalgewinnung wirft berechtigte Fragen auf: zu Anerkennung, Sprache, Dauer, Kosten und Aufwand. Hier finden Sie die häufigsten Antworten, faktenbasiert und ohne Garantieversprechen. Wo es um Recht oder Behörden geht, verweisen wir auf die zuständigen Stellen und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.
Anerkennung & Qualifikation
Physiotherapie darf in Deutschland nur mit staatlicher Berufserlaubnis ausgeübt werden. Der Weg dorthin folgt einem festen Muster: Die Behörde vergleicht die ausländische Ausbildung mit der deutschen (Grundlage ist das Berufsgesetz MPhG). Ist beides gleichwertig, kann die Berufserlaubnis erteilt werden. Bei wesentlichen Unterschieden folgt eine Anpassungsmaßnahme: eine Kenntnisprüfung oder ein Lehrgang. Wir bereiten das Verfahren vor und begleiten es für Sie.
Die Entscheidung trifft die zuständige Anerkennungsbehörde; dies ist keine Rechtsberatung.
Jede Fachkraft durchläuft vor der Vorstellung eine feste Vorauswahl: Wir prüfen Abschluss, Berufszulassung, Berufserfahrung, Spezialisierungen, Unterlagen und Sprachstand. Sie erhalten ein fertig aufbereitetes Profil und sehen nur Kandidaten, deren Abschluss anerkannt werden kann. Ob amtliche Dokumente echt sind, prüfen fachkundige Personen, keine Software.
Wir gewinnen qualifizierte Physiotherapeuten aus Nicht-EU-Ländern. Den konkreten Herkunftskontext besprechen wir transparent im Erstgespräch.
Sprache
Die Fachkräfte erreichen Deutsch auf dem Niveau B2. Das ist der bundesweite Standard für die Berufserlaubnis in der Physiotherapie. In einzelnen Bundesländern kann zusätzlich eine Fachsprachprüfung verlangt werden; das klären wir für Ihren Standort vorab. Eine generelle C1-Pflicht gibt es für Physiotherapeuten nicht (sie gilt nur für bestimmte akademische Heilberufe wie Ärzte).
Visum & Dauer
Seriös beantworten lässt sich das nur im Einzelfall: Sprachstand, Anerkennungsverfahren und Visum bestimmen den Takt. Das beschleunigte Fachkräfteverfahren (§ 81a AufenthG) kann die Wartezeit auf das Visum deutlich verkürzen. Einen realistischen Zeitrahmen für Ihren konkreten Fall nennen wir Ihnen im Erstgespräch.
Verbindliche Fristen liegen bei den zuständigen Behörden, nicht bei uns.
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren (§ 81a AufenthG) starten Sie als Arbeitgeber, in der Regel per Vollmacht bei der zuständigen Ausländerbehörde. Wir bereiten die Unterlagen vor, koordinieren die Termine und führen Sie durch jeden Schritt. Ihr Part bleibt klein: das Verfahren anstoßen und die Erklärungen beisteuern, die nur von Ihnen kommen können.
Verfahren und Entscheidung liegen bei den Behörden; keine Rechtsberatung.
Garantien für behördliche Entscheidungen geben wir nicht. Das wäre unseriös. Wir senken das Risiko aber von Anfang an: Wir stellen nur Kandidaten vor, deren Abschluss anerkannt werden kann, klären die Voraussetzungen früh und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden. Wie wir mit Verzögerungen oder Abbrüchen umgehen, regeln wir offen und nachvollziehbar in der Zusammenarbeit.
Kosten
Die Kosten der Anwerbung tragen Sie als Arbeitgeber, nicht die Fachkraft. Dieses Prinzip heißt Employer Pays und ist die Grundlage einer fairen, rechtlich sauberen Anwerbung. Was das für Ihre Stelle konkret bedeutet, hängt von Umfang und Rahmenbedingungen ab; das besprechen wir offen im Erstgespräch.
Aus diesem Grund nennen wir keine pauschalen Beträge öffentlich.
Zusammenarbeit & Datenschutz
Mit einem unverbindlichen Erstgespräch. Wir klären gemeinsam Ihren Bedarf, die Rahmenbedingungen und den realistischen Weg, ehrlich und ohne Verkaufsdruck. Sie erreichen uns per Kontaktformular, E-Mail (c.hirschmann@one-flow.de) oder WhatsApp (+49 174 8541386).
Wir verarbeiten personenbezogene Daten nach der DSGVO: Speicherung in der EU, Verschlüsselung, Zugriff nur für die Personen, die ihn für ihre Arbeit brauchen. Sensible Dokumente fordern wir erst an, wenn sie im Verfahren wirklich nötig sind (Grundsatz der Datensparsamkeit). Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Ergänzende Arbeitgeber-Fragen
Den Großteil der Behördenkontakte übernehmen wir. Zwei Schritte bleiben bei Ihnen: das Einleiten des beschleunigten Verfahrens nach § 81a AufenthG (per Vollmacht) und der Arbeitsvertrag. Beides bereiten wir so weit wie möglich vor und begleiten Sie dabei.
Ja. Umfang und Reihenfolge stimmen wir im Erstgespräch auf Ihren Bedarf und Ihre Möglichkeiten ab. Wir setzen bewusst auf sorgfältige Auswahl statt auf Masse.
Wir begleiten die Integration über die ersten Monate und bleiben Ihr Ansprechpartner, um früh gegenzusteuern, bevor aus Reibung ein Abbruch wird. Den genauen Umfang der Begleitung legen wir gemeinsam fest.
Ihre Frage war nicht dabei?
Stellen Sie sie uns direkt: Sie erhalten eine ehrliche Antwort, kein Verkaufsgespräch.
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In einem unverbindlichen Erstgespräch klären wir, ob und wie internationale Personalgewinnung für Ihre offenen Physiotherapie-Stellen sinnvoll ist, ehrlich und ohne Verkaufsdruck.
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